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Autor Thema:   Ist das das Ende der hochgeländegängigen Wohnmobile?
dsko
Junior Member

Beiträge: 11
Registriert: Okt 2000

erstellt am: 12. Februar 2001 09:18     Sehen Sie sich das Profil von dsko an!   Senden Sie dsko eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
In der Zeitschirft ADAC FREIZEIT MOBIL 2/2001 fand ich folgenden Artikel:

"Wohnmobile auf Nummer Sicher
Unterfahrschutz. Nach der EG-Richtlinie 70/221/EWG müssen Wohnmobile, die ab dem 1.10.2000 erstmals in den Verkehr kommen, dann einen Unterfahrschutz aufweisen, wenn folgende Fakten vorliegen:
1. Der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur Hinterachse beträgt mehr als 1.000 Millimeter.
2. Im unbeladenen Zustand hat entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn. Der Unterfahrschutz soll auf der ganzen Fahrzeugseite so konstruiert sein, dass von hinten auffahrende Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrräder oder Mopeds nicht unter das Wohnmobil geraten können."

Ist das das Ende der hochgeländegängigen Wohnmobile?

Gruß
Dietmar

IP: Gespeichert

fenek
Member

Beiträge: 39
Registriert: Sep 2000

erstellt am: 12. Februar 2001 12:19     Sehen Sie sich das Profil von fenek an!   Senden Sie fenek eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wo ist das Problem?
Baust Du einfach einen hochstabilen, jedoch abnehmbaren, Unterfahrschutz, den Du dann an strategisch günstiger Stelle zurückläßt, wenn Du die EU verläßt....bei der Rückkehr baust Du das Ding halt wieder dran. Ich denke, es gibt Schlimmeres....;-))
alles nette,f.

IP: Gespeichert

Buko
Junior Member

Beiträge: 19
Registriert: Jul 2000

erstellt am: 18. Februar 2001 12:21     Sehen Sie sich das Profil von Buko an!   Senden Sie Buko eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich sehe da auch kein Problem,

man kann den Unterfahrschutz auch klappbar ausführen.
Auf Teerstraßen sind die Auflagen der STVO erfüllt und im Gelände arretiert man den Unterfahrschutz in geländegängiger Höhe.

Grüße vom Buko

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Paul Graetz
Junior Member

Beiträge: 25
Registriert: Dez 2000

erstellt am: 17. März 2001 18:17     Sehen Sie sich das Profil von Paul Graetz an!   Senden Sie Paul Graetz eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...oder man lässt sich das Fahrzeug als Reise-Geländefahrzeug (Expeditionsmobil) zulassen...dann kann man auf Unterfahrschutz (Hinten und Seite) fast völlig verzichten...Man muss nur eine Nutzung als entsprechendes fahrzeug nachweisen...
Genauere Unterlagen habe ich nicht, aber der TÜV kann sicherlich weiter Auskunft geben. Ich wäre für genauere Info dankbar, da ich über die Anschaffung eines U 404S nachdenke und dort ja ebendieses zum Tragen kommen müsste...;-)

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