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  Muß ein dt. Auto für eine Weltreise unbedingt angemeldet sein?

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Autor Thema:   Muß ein dt. Auto für eine Weltreise unbedingt angemeldet sein?
buesing
Junior Member

Beiträge: 5
Registriert: Jun 2000

erstellt am: 03. Juli 2001 22:04     Sehen Sie sich das Profil von buesing an!   Senden Sie buesing eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Weltreisende,

ich möchte eine mehr jährige Reise unternehmen und mein Auto ab eigentlich nicht in Deutschland angemeldet lassen. Denn so kann ich das Geld sparen für Versicherung und Kfz-Steuer (bringt mir im Ausland ja eh nichts, wäre also fair).

Unglücklicherweise muß das Auto aber zugelasssen sein. Bzw. sollte ein dt. Kennzeichen haben. Auch eine int. Zulassung kann nicht schaden, oder??

Also, was bzw. wie soll ich es anfangen. Bin für jeden Vorschlag, auch unkonventionelle Tipps, dankbar.

Ciao
Alex
alexbuesing@gmx.de

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Renate und Horst Pritz
Junior Member

Beiträge: 16
Registriert: Jul 2000

erstellt am: 24. Juli 2001 09:10     Sehen Sie sich das Profil von Renate und Horst Pritz an!   Senden Sie Renate und Horst Pritz eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo,
eine möglichkeit ist das fahrzeug angemeldet zu lassen und mit der versicherung die rückerstattung der versicherungbeiträge zu vereinbaren für die zeit in der sich das fahrzeug ausserhalb des geltungsbereichs der versicherung befindet. unsere versicherung macht das immer problemlos.
grüsse,
horst

[Diese Nachricht wurde von Renate und Horst Pritz am 24. Juli 2001 editiert.]

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Frank Stober
Junior Member

Beiträge: 15
Registriert: Jan 2001

erstellt am: 24. Juli 2001 09:36     Sehen Sie sich das Profil von Frank Stober an!   Senden Sie Frank Stober eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Das mit der Versicherung ist leider eine freiwillige Leistung der Versichung. Ich vereinbarte das gleiche mit meiner Versicherung (LVM). Nach einigen Wochen erhielt ich dann eine weitere Rechnung und eine Anzeige beim Straßenverkehrsamt. Kostete viel Strafe, und das, obwohl ich eine schriftliche Bestätigung dieser Versichungs-Unterbrechnung hatte. Solange das Auto angemeldet ist, will die Versicherung Geld, obwohl sie zusichert, KEINE (!!!) Leistungen zu erbringen - schon stark.

Gruß
Frank

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Friedel
Junior Member

Beiträge: 11
Registriert: Sep 2001

erstellt am: 08. September 2001 17:14     Sehen Sie sich das Profil von Friedel an!   Senden Sie Friedel eine eMail!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo

Ich habe bei der Versicherung für diese Fälle (2x bei der HUk Coburg) Unterlagen über die Verschiffung vorgelegt. Damit wurde die Versicherung ab diesem Tag Beitragsfrei gestellt. Es gab keine Mitteilung an die ZUlassungsstelle.
Steuern kann man nur mit einem (illegalen) Trick sparen.
Wenn man seinen KFZ Schein verliert, dann bekommt man ja einen Ersatzschein. Vielleicht findet man das Original ja wieder wenn man im Ausland ist, schickt ein Nummerschild mit dem Ersatzschein nach Deutschland zwecks Abmeldung, behält das zweite Nummernschild mit Stempeln (TÜV,Zulassung, nur AU fehlt), schraubt ein vorher angefertigtes an und hat so ein scheinbar zugelassenes Auto. Wenn Dein Auto als WoMo über 2,8 t zugelassen ist, dann ist die Steuerersparnis aber so gering, dass sich dieser Weg nicht lohnen mag.

Friedel

IP: Gespeichert

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